Hausgeldabrechnungen / Seitenumbruch nach „Umlagefähige Kosten“

Ab sofort kann nach der Aufstellung der „Umlagefähigen Kosten“ ein Seitenumbruch erzwungen werden, wenn der Umfang der Hausgeldabrechnung mehr als eine Seite beträgt.

Hierzu muss in den Verwalter->Einstellungen das Kennzeichen „DruckeKosten2Seite“ auf „1“ gesetzt werden.

Einstellungen